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Verlaufskontrollen

Alleinige Basistherapie; Basistherapie + spezifische medikamentöse Therapie;

Verlaufskontrollen

Beitragvon christianguenther » 30.05.2009, 10:03

Kapitel 11, Absatz 11.1. Verlaufskontrollen bei patienten ohne medikamentöse Therapie, zweiter Absatz, S. 45:

Es führt zu einer gewissen Verunsicherung, wenn bei der Anwendung von kortikoiden bei der Risikoevaluierung eine Dosis von 7.5mg als Borderline angenommen wird, bei den zu veranlassenden Verlaufskontrollen aber plötzlich von mehr als 5mg die Rede ist. Das könnte zur Verwirrung führen und sollte vielleicht verändert werden, wenn die entsprechende Literaturstelle das zulässt.

Kapitel 11.2, Seite 47 Verlaufskontrollen bei Patienten unter einer med. Therapie:
Punkt 1:
"Wenn es ……zu einem signifikanten Abfall der Knochendichte kommt".

Was ist signifikant?
Vielleicht sollte hier ein Grenzwert angegeben werden. Ich erinnere mich, dass früher erst bei einem Abfall von mehr als 4-5% der Knochendichte von einem signifikanten Abfall gesprochen wurde.
christianguenther
 
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